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Entlassung
Am 2. September 2008 – kurz vor einer vorgezogenen Nationalratswahl – ordnete ein Oberstaatsanwalt plötzlich die Entlassung der AktivistInnen an. Die Aufmerksamkeit von Medien und Öffentlichkeit ließ deshalb nach, doch beendet war die Causa noch lange nicht. Die Entlassung wurde damit begründet, dass die „angemessene Haftdauer im Verhältnis zum erwarteten Strafmaß“ stehen muss – die Anklage und die Verhaftung wurden aber nicht in Frage gestellt. Im Oktober 2008 verkündete der Oberste Gerichtshof ein Urteil, das die Rechtmäßigkeit der Vorgänge bestätigte.
Auf das Leben der AktivistInnen hatten die Verhaftungen und die Zeit im Gefängnis schwere Auswirkungen: Sie führten zu Depressionen, Angst, Panikattacken und Schlafproblemen. Die meisten mussten sich in Psychotherapie begeben. Die Bewegung war effektiv gelähmt: Einige der AktivistInnen gaben ihre Kampagnenarbeit komplett auf. Andere wollten zwar weitermachen, wurden aber an ihrer normalen Arbeit stark gehindert, da sich die Polizei weigerte, ihnen Computer, Daten, Foto- und Videomaterial, SpenderInnendatenbanken und andere essentielle Gegenstände, die während der Hausdurchsuchungen im Mai 2008 konfisziert worden waren, zurückzugeben.
Außerdem weigerte sich die Polizei, den AktivistInnen vollen Zugriff auf die Untersuchungsakten zu gewähren. Dadurch wussten sie nicht, was wohl noch alles vor ihnen geheim gehalten wurde. Als das Gericht schließlich entschied, dass dies inakzeptabel und den AktivistInnen volle Akteneinsicht zu gewähren sei, ignorierte die Polizei einfach das Urteil.
Im April 2009 wurden die Abschlussberichte der Staatsanwaltschaft ausgehändigt. Sie verdächtigen 40 TierschutzaktivistInnen, Mitglieder einer kriminellen Organisation zu sein. Im Februar 2010 kündigte die Staatsanwaltschaft an, dass 13 AktivistInnen – unter ihnen die zehn, die bereits in U-Haft waren – aufgrund ihrer angeblichen Mitgliedschaft bei einer kriminellen Organisation unter Anklage gestellt werden.
Vier der angeklagten AktivistInnen entschieden sich dazu, ihre Anklageschriften in voller Länge im Internet zu veröffentlichen. Dies war der Durchbruch. Endlich konnten sich alle mit Hilfe einer objektiven Quelle selbst ein Bild machen, ob die extremen Maßnahmen gegen die AktivistInnen gerechtfertigt waren.