Jetzt handeln

Politische Verfolgung in Österreich

Am 21. Mai 2008 verhafteten Spezialeinheiten der österreichischen Polizei 10 TierschützerInnen, die an Kampagnen der erfolgreichen österreichischen Tierschutzszene mitgewirkt haben. Die AktvistInnen, unter ihnen ein ehemaliger Forschungsassistent an der Cambridge University, kamen in Untersuchungshaft. Der Innenminister prahlte damit, dass sie eine organisierte kriminelle Vereinigung zur Strecke gebracht hätten, die für zahlreiche Sachschäden an Pelz verkaufenden Läden und ähnliche Delikte verantwortlich wären.

Die Inhaftierten hingegen bestanden darauf, dass der vorliegende Strafantrag keinen Beweis für irgendeine kriminelle Handlung liefern würde. Stattdessen liege hier eine Beschreibung der kampagnenbezogenen Arbeit vor, die auf eine Verbesserung der Gesetzeslage und der Geschäftspolitik ausgerichtet ist. Einer der Inhaftierten protestierte gegen die Maßnahmen mit einem 39 Tage dauernden Hungerstreik. Heftige Kritik kam von vielen bekannten Persönlichkeiten und Organisationen, unter ihnen Amnesty International und die Grünen.

Nach mehr als 3 Monaten ordnete die Oberstaatsanwaltschaft die Freilassung der AktivistInnen an, mit dem Hinweis darauf, dass die Dauer der Untersuchungshaft in Relation zum erwarteten Strafmaß stehen muss. Damit reduzierte sich das öffentliche Interesse beträchtlich, aber der Fall war damit noch längst nicht abgeschlossen. Im Februar 2010 gab die Staatsanwaltschaft bekannt, dass genug Beweise gefunden wurden, um 13 TierschutzaktivistInnen, einschließlich der zehn, die drei Monate im Gefängnis verbrachten, vor Gericht zu stellen.

Vier der AktivistInnen veröffentlichten ihre Anklageschriften, die die schlimmsten Ängste bestätigten. Es wurde offensichtlich, dass die Anklage nicht einmal behauptete, dass die AktivistInnen Sachschäden begangen hätten. Stattdessen bestehen die Anklageschriften aus einer umfangreichen Liste von Meinungsäußerungen und politischen Aktivitäten der Angeklagten. Dazu gehört z.B. das Organisieren von Demonstrationen oder das Filmen von Pelzfarmen. Es wurde behauptet, dass diese Aktivitäten beweisen, dass die AktivistInnen von einer kriminellen Organisation mit unbekannten TäterInnen bilden, die z.B. stinkende Buttersäure in Pelz verkaufende Geschäfte sprühten.

Der Prozess startete im März 2010 und wird vermutlich bis Anfang nächsten Jahres dauern. Berichte zeigen, dass die bisherigen Hauptthemen der Verhandlung die Gedanken und Meinungen der AktivistInnen gewesen sind, und wie sich die ZeugInnen der Pelz verkaufenden Geschäfte hinsichtlich der Demonstrationen gegen sie fühlten. Den AktivistInnen drohen bis zu 5 Jahre Gefängnis, und viele BeobachterInnen erwarten aufgrund des Verhaltens der Richterin einen Schuldspruch. In jedem Fall sind die AktivistInnen bereits bankrott, da die legalen Kosten auf 200.000 Euro pro Anwalt/Anwältin geschätzt werden – und diese Kosten werden nicht zurückerstattet, selbst wenn der Prozess mit einem Freispruch enden sollte.

Das alles kann nicht toleriert werden. Österreich darf nicht erlaubt werden, politische AktivistInnen zu terrorisieren, nur weil unbekannte TäterInnen mit vermutlich derselben politischen Überzeugung Sachschäden begangen haben.

Internationale Kampagne für Menschenrechte in Österreich – english@shameonaustria.org