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Fazit
Die Veröffentlichung der Anklageschriften der vier AktivistInnen hat die schlimmsten Alpträume wahr werden lassen. Trotz massiver Überwachung war die österreichische Polizei eindeutig nicht fähig, etwas anderes als ein paar Meinungsäußerungen zu finden, die darauf schließen lassen, dass die AktivistInnen gewisse Sympathien für die Zerstörung von Eigentum der Firmen, die sie für unethisch halten, haben dürften. Trotzdem konnte ihnen die polizeiliche Langzeitüberwachung nicht nachweisen, eine Straftat dieser Art begangen zu haben.
Aber der österreichische Staat kennt keine Skrupel. Um den absoluten Beweismangel zu übergehen hat die Staatsanwaltschaft die vage Formulierung von Paragraph 278a ausgenutzt und tatsächlich das Orwellsche Prinzip des Gedankenverbrechens angewandt. Die „kriminelle Gesinnung“ der AktivistInnen wird als Beweis dafür genommen, dass ihre legalen Tierschutzaktivitäten in der Tat kriminell sind. Dabei spottet es sogar Österreichs eigene Verfassung, wenn sogar das Organisieren von Demonstrationen ausdrücklich als solch eine kriminelle Handlung dargestellt wird.
Mit dieser Rechtfertigung wurden die AktivistInnen eines Morgens von maskierten Polizeieinheiten, die ihnen Schusswaffen an ihre Köpfe hielten, überfallen und aufgeweckt. Martin Balluch und Christian Moser kamen für drei Monate hinter Gitter – der eine war dadurch komplett getrennt von Frau und Kindern, der andere verbrachte über einen Monat im Hungerstreik. Der Oberste Gerichtshof entschied später, dass alles seine Ordnung hatte. Nachdem die AktivistInnen bereits finanziell und psychisch am Ende sind will der österreichische Staat sie nun für bis zu 5 Jahre erneut ins Gefängnis sperren.
Durch Veröffentlichung der Anklageschriften haben die vier AktivistInnen ohne Zweifel bewiesen, dass sie aufgrund ihrer Meinungen und politischen Aktivitäten strafrechtlich verfolgt werden. Das allein ist schon ein Menschenrechtsskandal, selbst wenn es eine Rechtfertigung geben sollte, die restlichen 9 AktivistInnen unter Aklage zu stellen.
Aber da die anderen 9 AktivistInnen ebenfalls unter Paragraph 278a angeklagt sind, kann man vermuten, dass die Beweise gegen sie auf ähnlichen Grundlagen basieren. Wenn 13 politisch engagierte AktivistInnen jetzt direkt von finanziellem Ruin und einer Haftstrafe von bis zu 5 Jahren bedroht sind, dann fällt es schwer, dies nicht für einen Versuch zu halten, die gesamte soziale Bewegung, die einfach zu lästig wurde, zu untergraben.
Bitte protestieren Sie kräftig gegen diese ungeheuerliche Menschenrechtsverletzung in Österreich.