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Anklage

Den vier AktivistInnen, die ihre Anklageschrift veröffentlicht haben (darunter auch Martin Balluch und Christian Moser, die für drei Monate eingesperrt waren) wird vorgeworfen, Mitglieder einer kriminellen Organisation gemäß § 278a des österreichischen Strafgesetzbuchs zu sein. Diese mutmaßliche Organisation ist angeblich verantwortlich für Straftaten, z. B. Drohungen oder Sachbeschädigung, die von unbekannten Personen gegen Firmen oder Einzelpersonen, die im Zusammenhang mit der Pelzindustrie, Tierversuchen, Jagd oder anderen Bereichen der Tiernutzung stehen, begangen wurde.

Aber beim sorgfältigen Lesen der Anklageschrift fällt auf, dass die einzigen nachgewiesenen „Verbindungen“ zwischen den vier AktivistInnen und den strafbaren Handlungen aus Folgendem bestehen:

Ausgehend von diesen “Beweisen” behauptet die Staatsanwaltschaft, dass sowohl die legale Kampagnenarbeit der vier AktivistInnen als auch die Straftaten der Unbekannten als Teil einer Kampagne zu sehen seien, welche von einer kriminellen Organisation geführt wird, was bedeutet, dass selbst die legale Kampagnenarbeit tatsächlich kriminell ist, da sie diese angebliche kriminelle Organisation unterstützt.

Das ist der Grund, weshalb die für Nichtregierungsorganisationen üblichen Aktivitäten, wie das Filmen der Zustände in Tierhaltungsbetrieben, das Organisieren von Demonstrationen, Konferenzen und Workshops, das Aufbewahren von Flugblättern gegen Jagd oder das Diskutieren von Kampagnenstrategien, in der Tat alle in der Anklageschrift als Beweis zu Lasten der AktivistInnen aufgeführt werden, ohne dass jedoch überhaupt versucht wird zu beweisen, dass im Rahmen dieser Aktivitäten irgendeine Straftat geplant oder ausgeführt wurde. Dies ist offensichtlich eine völlige Verneinung der Rechtsstaatlichkeit.

Den AktivistInnen drohen jetzt bis zu fünf Jahre Haft. Bei 115 von der Staatsanwaltschaft geladenen ZeugInnen wird erwartet, dass die Verhandlungen sechs Monate dauern. Das bedeutet nicht nur eine extreme Belästigung der Privatlebeben der AktivistInnen, sondern auch geschätzte Verteidigungskosten von 200.000 Euro pro Anwalt/Anwältin. Das österreichische Gesetz bietet den AktivistInnen kein Recht auf Rückerstattung dieser Anwaltskosten, selbst wenn sie letztendlich nicht schuldig gesprochen werden.

International Campaign for Human Rights in Austria – english@shameonaustria.org